GEMA-Gebühren bei Ferienwohnungen

Als Vermieter einer Ferienwohnung oder eines Ferienhauses wollen Sie Ihren Gästen sicher den größtmöglichen Komfort bieten und haben in Ihrer Ferienunterkunft daher auch einen Fernseher und/ oder ein Radio bereitgestellt. Was viele Vermieter hierbei vergessen: Nicht nur die Rundfunkgebühren sind ein Thema bei Ferienwohnungen, auch die GEMA kommt hier ins Spiel.

GEMA bei Ferienwohnungen

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Was sind GEMA-Gebühren?

Doch zunächst einmal: Was sind GEMA-Gebühren eigentlich? GEMA steht für die "Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte" und diese ist dafür zuständig, die Urheberrechte von Künstlern und die Nutzungsrechte ihrer Werke zu schützen. Jeder, der die Werke anderer im öffentlichen Raum abspielt, muss GEMA-Gebühren zahlen. Die GEMA-Gebühren unterscheiden sich somit substantiell von Rundfunkgebühren und sollten nicht miteinander verwechselt werden.

Müssen GEMA-Gebühren für Ferienwohnungen gezahlt werden?

Die GEMA-Gebühr wird bei Ferienwohnungen fällig, wenn über eine Verteileranlage Radio- oder Fernsehsignale empfangen und weitergeleitet werden. Wenn Sie Ihren Gästen einen Fernseher bereitstellen, gestaltet es sich im Normalfall so, dass Sie die Signale über – zum Beispiel eine SAT-Schüssel – empfangen und über eine Verteileranlage an die verschiedenen Zimmer/ Unterkünfte oder Geräte weiterleiten. Da Sie an wechselnde Gäste vermieten, beschränkt sich die Wiedergabe der Signale nicht an einen eigenen privaten Empfängerkreis, sondern ist das Merkmal der „Öffentlichkeit“ erfüllt.

►Daher müssen Vermieter, die ihren Gästen einen Fernseher oder ein Radio zur Verfügung stellen, GEMA-Gebühren zahlen.

Kann man GEMA-Kosten umgehen?

Für das bloße Bereitstellen von Radio- und Fernsehgeräten mit Zimmerantenne fallen keine GEMA-Gebühren an, so der BGH (Urteil v. 17.12.2015, I ZR 21/14). Die Antenne darf dabei natürlich wirklich nur an das jeweilige Gerät senden. Mangels Weiterleitung des Radio- und Fernsehsignals über eine Verteileranlage liege keine öffentliche Wiedergabe vor.

Wie hoch sind die GEMA-Gebühren?

Der aktuelle Betrag für GEMA-Gebühren beträgt 29,43€ pro Jahr und Wohneinheit (Stand: 08/022). Der Betrag kann auch monatlich entrichtet werden (2,61€).

Welche Konsequenzen drohen bei Nichtzahlung an GEMA?

Wenn Vermieter von Ferienwohnungen oder Ferienhäusern keine GEMA-Gebühren zahlen, kann das zu Abmahnungen, Unterlassungserklärungen und sogar Schadensersatzforderungen seitens der GEMA führen. Dabei können erhebliche Kosten entstehen, die in keiner Relation zu einem monatlichen Beitrag von 2,61€ pro Wohneinheit stehen.

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Wie wird die Ferienunterkunft bei GEMA angemeldet?

Sie können die Anmeldung online auf der Seite der GEMA direkt vornehmen oder vorab Kontakt zu GEMA aufnehmen, um eventuelle Fragen und Details zu klären: www.gema.de.

Fazit: GEMA-Gebühren bei Ferienwohnungen sind Pflicht

Das Zahlen von GEMA-Gebühren ist eine rechtliche Verpflichtung und schützt die Urheberrechte der Künstler. Der pro Wohneinheit fällige Jahresbetrag von aktuell 29,43€ fällt gering aus und ist den Schutz vor rechtlichen Konsequenzen durchaus wert. Informieren Sie sich am besten direkt bei der GEMA, wenn Sie sich nicht sicher sind, ob und welche Gebühren Sie entrichten müssen, um sicherzustellen, dass Sie alle rechtlichen Anforderungen erfüllen.

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